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Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die ausführlichen Bedingungen können den AGB's bei Buchung entnommen werden.

  • Wer darf fahren? Gibt es ein Mindestalter? Welcher Führerschein ist Voraussetzung?
    Der Mieter muss bei Mietbeginn das 23. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit einem Jahr den Führerschein Klasse B besitzen. Für unser Landidyll To Go 2.0 (für bis zu 4 Personen) ist ein Führerschein der Klasse C1 nötig. Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetzte zu verstoßen. Das Wohnmobil ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen- und breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
  • Was sind unzulässige Nutzungen?
    Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden: Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind. Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken. Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobils abweichen. Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlichen Stoffe. Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.
  • Welche Pflichten hat der Fahrer / Mieter noch?
    Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Wie viele Freikilometer gibt es pro Buchung und wie hoch sind die Kosten für Mehrkilometer?
    Tägliche Freikilometer: 300 km Mehrkilometer: werden mit 0,30 Euro je Kilometer berechnet ab 14 Tagen Mietdauer: unbegrenzte Kilometer
  • Wie hoch ist die Anzahlung und wann muss sie geleistet werden?
    Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises zu leisten.
  • Wann ist der Restbetrag fällig?
    Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die vereinbarten Rücktrittskosten berechnet.
  • Ist auch bei kurzfristigen Buchungen eine Anzahlung zu leisten?
    Liegt der Vertragsabschluss weniger als 14 Tage vor Mietbeginn oder der Mietpreis unter 300,00 Euro wird der Mietpreis ohne Anzahlung in voller Höhe fällig.
  • Wie hoch sind die Stornierungsgebühren bei Rücktritt vom Mietvertrag?
    Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet: bis zu 60 Tage = 30% bis zu 42 Tage = 50% bis zu 21 Tage = 70% bis zu 14 Tage = 80% bis zu 1 Tag = 90% bei Nichtabholung = 100%
  • Was geschieht wenn das Wohnmobil erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt wird?
    Wird das Wohnmobil erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Wohnmobil bis zur Beendigung der Mietzeit für den Mieter reserviert. Ansprüche auf Mietpreiskürzung bleiben ausgeschlossen.
  • Fallen bei Rücktritt, Umbuchung oder Annahme eines Ersatzmieters weitere Gebühren an?
    Bei Rücktritt, Umbuchung oder Annahme eines Ersatzmieters, welche dem Vermieter obliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 Euro berechnet. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reiserücktrittversicherung schützen.
  • Wie hoch ist die Kaution und wann ist sie zu leisten?
    Bei Übergabe ist eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500,00€ in bar zu hinterlegen.
  • Wie geht die Übergabe vonstatten?
    Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefüllten Kraftstoff bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
  • Wann wird die Kaution ausgezahlt?
    Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel, fehlende Gegenstände , Beschädigungen, ausstehende Mietforderungen, Schadenersatzansprüche wegen unsachgemäßenGebrauch (vgl. Ziff. 11). Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet.
  • Was geschieht wenn das Fahrzeug ungereinigt zurückgebracht wird?
    Wird das Fahrzeug ungereinigt zurück gebracht, wird eine Endreinigungspauschale von 130,00 Euro erhoben (siehe zubuchbare Pakete). Bei unentleertem WC- bzw. Abwassertank sind 150,00 Euro fällig.
  • Was geschieht bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe?
    Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe bleibt der Mietpreis unberührt.
  • Was geschieht bei verspäteter Rückgabe?
    Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30,00 Euro, ab 3 Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet. Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
  • Muss das Fahrzeug vollgetankt zurück gegeben werden?
    Ja, der Mieter erhält das Wohnmobil vollgetankt und muss es auch vollgetankt wieder zurückgeben.
  • Für welche Schäden haftet der Mieter?
    Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Wohnmobil bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch zurücksetzen (vorsetzen) des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit unsachgemäße Bedienung der Markise und Schäden die durch Windeinwirkung entstehen unsachgemäßer Behandlung des Wohnmobils Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und-breiten Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter das Wohnmobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Wohnmobil, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.
  • Für was haftet der Vermieter?
    Der Vermieter haftet für die vereinbarte Überlassung des Wohnmobils und ist bemüht, Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Der Mieter entbindet den Vermieter von der Haftung von Schäden oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Reisemobil befördert oder in diesem zurückgelassen werden. Desweiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gemäß § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.
  • Für welche Reparaturkosten kommt der Vermieter auf?
    Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 150,00 Euro, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, soweit der Mieter für den Schaden nicht haftet. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten. Steht eine Vertragswerkstatt nicht zur Verfügung, ist umgehend der Vermieter zu verständigen. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Wohnmobil stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen, damit eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig erledigt werden kann.
  • Was geschieht bei Unfall oder sonstigen Schäden?
    Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden muss der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detallierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen eventuellen Rücktransport, der Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter.
  • Welchen Versicherungsschutz hat der Mieter?
    Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Desweiteren besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,00 Euro je Schadensfall), eine Fahrzeugteilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,00 Euro je Schadenfall). In und auf dem Reisemobil befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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